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Zertifizierung
Seit 10 Jahren werden in Deutschland Sachverständige für
Immobilienbewertung durch Stellen zertifiziert, denen durch Akkreditierung
die Konformität mit der internationalen Norm DIN EN ISO/IEC 17024
bestätigt wird.
Definition - Grundlagen
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Unter Akkreditierung versteht man das Verfahren, nach dem
eine autorisierte Stelle (die Akkreditierungsstelle) die formelle
Anerkennung erteilt, dass eine Zertifizierungsstelle kompetent
ist, bestimmte Aufgaben normenkonform auszuführen- hier Zertifizierung
von Personen vorzunehmen.
Als Personen - Zertifizierung wird der Prozess bezeichnet,
in dem einer Person durch die akkreditierte Stelle (Zertifizierungsstelle)
nach einem genau festgelegten Verfahren (Prüfung, fortwährende
Überwachung und Rezertifizierung) definierte Kompetenzen bestätigt
werden.
Die Dauer der Gültigkeit der Zertifikate ist zeitlich befristet.
Mit Ablauf der Frist erfolgt die Rezertifizierung. Grundlage für
die Akkreditierung von Zertifizierungsstellen und die Zertifizierung
von Personen sind internationale und nationale Normen. Basis für
die Personalzertifizierung ist die weltweit gültige Norm DIN
EN ISO/IEC 17024: Allgemeine Anforderungen an Stellen, die Personen
zertifizieren." Diese Norm legt Anforderungen fest, die sicherstellen,
dass Zertifizierungsstellen bei Personenzertifizierung zuverlässig
in gleichbleibender und vergleichbarer Qualität arbeiten.
Diese allgemeinen Normen werden, sofern keine weiterreichenden
nationalen oder internationalen Fachnormen vorliegen, durch Normative
Dokumente unterstützt. Diese regeln u.a. die fachlichen Zulassungsvoraussetzungen
zur Zertifizierungsprüfung, Regeln für die Überwachung und Rezertifizierung
sowie die Anforderungen an Prüfungsbeauftragte.
Ziele
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Die Ziele der Zertifizierung durch akkreditierte Zertifizierungsstellen
können wie folgt zusammengefasst werden:
. Bestätigung der persönlichen und fachlichen Kompetenz und Verlässlichkeit
von Personen durch Zertifikat auf der Grundlage international
anerkannter Normen.
. Schaffung von Vertrauen und Sicherheit bei Auftraggebern bezüglich
Qualität
der von zertifizierten Personen erbrachten Dienstleistungen.
. Sicherung der Qualität auf höchstem Niveau durch regelmäßige
Überprüfung
von Zertifizierungsstellen und zertifizierten Personen.
. Dienstleistung für die Wirtschaft, die öffentliche Hand und
den Endverbraucher.
Die Akkreditierung und Zertifizierung auf der Grundlage einer
internationalen Norm hat das Ziel, eine weltweit anerkannte
Vergleichbarkeit für Organisationen, die Personen zertifizieren,
zu erreichen und zu fördern. Das Vertrauen in die Zertifizierungsprogramme
wird mittels eines weltweit akzeptierten Prozesses der Begutachtung,
Überwachung und periodischen Wiederbegutachtungen erreicht. Dieser
Prozess bezieht sich sowohl auf die Kompetenz der Zertifizierungsstelle
als auch der zertifizierten Personen. Die Harmonisierung des Systems
auf internationaler Ebene ist die Grundlage für gegenseitige Anerkennung
und den globalen Austausch von Personal.
Die entscheidenden Stichworte sind also Kompetenz, Vertrauen,
(internationale) Vergleichbarkeit und Qualitätssicherung.
Auszug aus der GUG 4/2007
Verfasser Helmut Schmalgemeier
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